Doppelt hält besser?

Das Zweitmeinungsverfahren soll teure Therapiekosten in den Griff kriegen

Der gesundheitspolitische Flickenteppich wird zunehmend enger gewebt. Dieser Eindruck kommt jedenfalls auf, wenn man neueste Versuche betrachtet, den allgemeinen Kurs auf „Kosteneffizienz“ auszurichten – dann kommt es zu immer neuen, sicher gut gemeinten, Versuchen, die jedoch hinter dem Anspruch „Steigerung der Behandlungsqualität“ in Koalition mit der Optimierung der Kosten, zurückbleiben dürften.

Es war ein Aufschrei der Empörung, der anlässlich der Einführung des Zweitmeinungsverfahrens (§ 73d Sozialgesetzbuch V) für Patienten mit der seltenen, aber schweren Krankheit pulmonale arterielle Hypertonie (PAH – Lungenhochdruck) zu hören war. Allerdings war es ein einzelner. Denn in Deutschland sind nur etwa 3.000 Patienten betroffen und so ist die „PAH-Lobby“ sicherlich nicht die lauteste der Republik. „Dramatische Auswirkungen“ für die Patienten befürchten allerdings die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) sowie die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) in Koalition mit dem Verein „Pulmonale Hypertonie“.

Forderung für mehr Wettbewerb

Bei der Verordnung von Arzneimitteln mit hohen Jahrestherapiekosten sollte – so die Vorlagen aus der Gesundheitsreform – eine Abstimmung des behandelnden Arztes mit einem Arzt für besondere Arzneimitteltherapie erfolgen. Soweit das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Bis Ende 2008 sollte mit dem Zweitmeinungsverfahren gestartet sein. Mit der Einführung des Verfahrens für die pulmonale arterielle Hypertonie wird man diesen Zielen gerecht – jedoch zeigt sich an den ersten Reaktionen, dass die Vorlagen wahrscheinlich noch von praktikabler Alltagstauglichkeit entfernt sind. So könnte es dem Zweitmeinungsverfahren ähnlich ergehen, wie dem Hausarztmodell, das enorme Kostenersparnisse versprach und im Endeffekt keinerlei Mehrwert bilanzieren konnte. Zwar fühlten sich die Patienten der Hausarzt-zentrierten Versorgung nicht schlechter behandelt – so die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung – jedoch stellt sich durch immer neue Auflagen, Bürokratismus und gesundheitspolitischer Kreationismus beim Versicherten nach und nach zunehmend Verunsicherung und Ärger breit. Dies trifft besonders diejenigen, die ohnehin durch schwere und/oder chronische Erkrankungen gebeutelt sind. Verständnis hierfür haben auch die Kassen, so konstatiert die DAK, dass das Zweitmeinungsverfahren bei PAH-Patienten zu „Verunsicherung und auch Verärgerung“ führt. Jedoch hält man an dieser Stelle das Modell für einen ersten, guten und viel versprechenden Schritt in die richtige Richtung. Sollte es jedoch tatsächlich um Kostenreduzierung bei der Behandlung einer Erkrankung wie der PAH gehen, so scheint es doch fraglich, ob das Zweitmeinungsverfahren der richtige Weg ist: Gerade bei einer schweren Erkrankung sind Ärzte in der Pflicht, den vielversprechendsten Medikamentierungs-Plan zu erstellen – kaum einer wird hier versucht sein, deutlich zu „kürzen“ oder der Meinung eines behandelnden Arztes zu widersprechen. Noch dazu, wo der Großteil der PAH-Patienten in spezialisierten Lungenzentren behandelt werden. Hier ist davon auszugehen, dass diese Zentren – ob ihrer großen Erfahrung – einen plausiblen Therapieplan entwerfen. Die zweite Meinung kostet dann nur – und hilft nicht unbedingt. Soweit die negativen, kritischen Aspekte, die man hierzu vorbringen könnte. Jedoch gilt es sicherlich auch, bei enorm kostenintensiven Krankheiten zwei Mal hinzusehen. Das Zweitmeinungsverfahren – eingeführt bei weiteren Erkrankungen außerhalb des Lungenhochdrucks, wird sicherlich auch so manchen Arzt positiv stimmen und ihm die Verantwortung für eine Therapieentscheidung leichter machen. Dies alles darf aber nicht zum Nachteil eines Patienten und zur Stärkung von wirtschaftlichen Teilinteressen von Playern des Gesundheitsmarktes geschehen.

Eva Britsch

 

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